[Antimilitarismus-info] Revisison abgelehnt- Antimilitaristin rechtskräftig verurteilt

Hanna Poddig hanna.poddig at web.de
Mi Jul 13 11:45:56 CEST 2011



Das Urteil im Strafverfahren gegen die 25jährige Antimilitaristin Hanna
Poddig, die sich im Februar 2008 in Ohrstedt/ Nordfriesland an
Bahnschienen angekettet und damit die Weiterfahrt eines Transportzuges
der Bundeswehr verzögert hatte, ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht
in Schleswig verwarf die Berufung gegen das Urteil des Flensburger
Landgerichts.

Im Februar 2008 gelang es einer kleinen Gruppe Aktivist_innen nahe Husum
einen mit Rüstungsgütern beladenen Transportzug der Bundeswehr auf dem
Weg zu einem Übungsmanöver zu stoppen. „Mit der Ankettaktion und einer
Sitzblockade demonstrierten wir gegen die sogenannten Auslandseinsätze
und die Existenz einer Armee, die kapitalistische Interessen weniger auf
Kosten vieler durchsetzt und verteidigt“, so eine der Beteiligten.

Nachdem das Amtsgericht Husum die Friedensaktivistin zu 120 Tagessätzen
Geldstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung verurteilt
hatte, reduzierte das Landgericht Flensburg die Strafhöhe auf 90
Tagessätze, blieb aber im Wesentlichen bei der Einschätzung, dass es
sich um eine strafbare Handlung gehandelt habe. Am Urteil beteiligt war
als Schöffenrichter auch ein Bundeswehrangehöriger. Gegen diese
Schöffenauswahl wendete sich die Angeklagte im Prozess mit einem
Ablehnungsgesuch und nach dem Prozess mit der Revision, doch beides
wurde verworfen. „Dass ein Angestellter der Bundeswehr als Richter in
einem Prozess gegen eine Antimilitaristin auftreten darf, zeigt die
Voreingenommenheit der Gerichte. Wenn ich für die Abschaffung der
Bundeswehr demonstriere, kann es keine in dieser Frage unbefangenen
Bundeswehrangehörigen geben, das Gegenteil zu behaupten ist absurd“, so
Hanna Poddig.

„Mir bleibt nun nur noch der Weg vor das Verfassungsgericht“, so Poddig
weiter. Im Zivilstreit mit der DB Netz, die 14 000 Euro Schadenersatz
für Gleisarbeiten fordert, hat sich die Aktivistin nach der Entscheidung
des Oberlandesgerichts Schleswig, sie sei schadenersatzpflichtig,
ebenfalls an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Ihrer Einschätzung
nach hätte die demonstrative Aktion als Versammlung anerkannt und
behandelt werden müssen. Ohne eine Auflösungsverfügung bestehe keine
Pflicht, sich aus dem Gleisbereich zu entfernen und eine solche
Auflösungsverfügung habe es nicht gegeben. Ein Fachgutachten von Prof.
Dr. Fischer-Lescano kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass die Aktivistin
in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt wurde durch
die bisherigen Entscheidungen der Gerichte, es bleibt nun also
abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheidet.

Darüber hinaus stehen auch den drei weiteren an der Aktion beteiligten
Aktivist_innen Strafverfahren wegen  Beihilfe und zivilrechtliche
Auseinandersetzungen mit veolia/ Nordostseebahn wegen Schadenersatz für
den Schienenersatzverkehr bevor. „Offensichtlich versuchen Staat und
Bahn mit einer Fülle von Verfahren und Vorwürfen einen
Abschreckungseffekt zu erzielen. Die Gerichte vertreten in dieser
zunehmend militarisierten Gesellschaft vorrangig die Interessen der
bundesdeutschen Angriffs-Armee“ so ein Angeklagter.



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Hanna Poddig, 0175/9767027
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